Aktivierungskampagne 2022

6. Juli 2022

Die Aktivierungskampagne wird aus dem ‚Bayerischen Aktionsplan Jugend‘ des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales durch den Bayerischen Jugendring gefördert.

Im Rahmen des Konzepts zur außerschulischen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Pandemie des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales ist der BJR beauftragt, eine Medienkampagne sowie Maßnahmen zu entwickeln, die Perspektiven für Jugendliche schafft, die Partizipation junger Menschen stärkt und Jugendarbeit unterstützt.

Hauptziel der Kampagne soll sein, junge Menschen und Mitarbeitende der Jugendarbeit (wieder) neu für die Angebote der Jugendarbeit vor Ort zu gewinnen.
Um junge Menschen wieder miteinander in Kontakt zu bringen, stehen in der Stadt insgesamt 24.000 € für Kooperationsveranstaltungen zur Verfügung.
Zur Koordinierung der Kooperationsveranstaltungen soll der Bedarf ermittelt werden. Hierzu benötigt der Stadtjugendring Coburg eine Rückmeldung über die Anzahl der möglichen Veranstaltungen und den gewünschten Kooperationsbeitrag bis zum 24.04.2022 schriftlich. Nach dem 24.04.2022 setzt sich die Geschäftsstelle mit euch in Verbindung, um das weitere Vorgehen zu besprechen. (Der Stadtjugendring plant mit 1.000 € pro Verband. Allerdings wird der Stadtjugendring bei geringerer Nachfrage auch einzelnen Verbänden mehr Geld zur Verfügung stellen.)

Mögliche Maßnahmen, die gefördert werden können sind alle erdenklichen Begegnungsformate (z.B. Tagesveranstaltungen, Ausflüge, Exkursionen, Aktionstage, Ehrenamtsfeste, Konzerte, Fortbildung für Haupt- und Ehrenamtliche, etc.). Wenn ihr euch unsicher seid, ob eure Idee förderfähig ist, dann meldet euch bitte in der Geschäftsstelle!
Folgende Maßnahmen schließt der Stadtjugendring für diese Förderung aus: Freizeiten und Ferienprogramme (wenn ihr hier Veranstaltungen plant, dann gibt es die Möglichkeit der Förderung durch den Stadtjugendring als Freizeitförderung oder durch das Sonderprogramm Ferienangebote des BJRs)

Die Förderung deckt Ausgaben in folgenden Bereichen ab:
– Personalkosten
– Honorarkosten
– Reisekosten
– Sachkosten (auch für Öffentlichkeitsarbeit)

Anforderung an Kooperationspartner*innen:
Abgabe der Interessenbekundung
Abschluss eines Kooperationsvertrags
– Durchführung und Umsetzung in 2022
Einhaltung der Formalitäten der ANBest-P
– Verwendung der Wort-Bild-Marken
– Verwendungsnachweis bestehend aus einem Sachbericht und einer Einzelaufstellung aller Einnahmen und Ausgaben

weitere Infos findet ihr auf der Seite des Bayerischen Jugendrings