Hygienekonzept
aktuelle Regelungen
Am 03. April 2022 ist die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) in Kraft getreten. Sie gilt bis zum 30. April 2022.
Im Rahmen der Jugendarbeit sind alle sonstigen coronabedingten Einschränkungen weggefallen. Es besteht lediglich die Maskenpflicht bei der Benutzung von ÖPNV oder dem Fern- und Flugvekehr. Die Verordnung empfiehlt aber weiterhin, in Innenräumen zumindest medizinische Masken zu tragen, sowie auf Mindestabstände und ausreichende Handhygiene zu achten.
Weitere Infos findet ihr auf der Seite des BJRs unter https://www.bjr.de/service/umgang-mit-corona-virus-sars-cov-2.html
Der Stadtjugendring Coburg wird keinerlei strengere Maßnahmen für die Coburger Jugendeinrichtung beschließen. Wir vertrauen auf Euer Verantwortungsbewusstsein und dass ihr bei mehreren Belegungen im Haus aufeinander Rücksicht nehmt. Für Eure Veranstaltungen und Gruppenstunden dürft ihr natürlich Regelungen wie bspw. Maskenpflicht, Selbsttests, etc. festlegen.
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